Sachverständige
Sachverständige für Schusswaffen und Munition und Auswirkung auf Hart- und Weichgewebe im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter.
Behörden

Sachverständige

Wir haben jahrelange Erfahrung im Dienst mit Waffen als Unteroffiziere, Schießausbilder, Schießlehrer, Offiziere, und beim Zoll, wir sind Autoren und Dozenten. Mitautor diverser Ausbildungspublikationen: Eigensicherung im Feuerkampf I und Gruppensicherung im Feuerkampf I+II (Zürich). Wir arbeiten mit Fachärzten, Büchsenmachern und Waffen- und Munitionsherstellern und Händlern zusammen und freuen uns stets auf Gelegenheiten den Kreis der Fachleute zu erweitern. Wir bieten folgende Sachverständigen-Dienstleistungen und Waffen- und Waffentechnische Begutachtungen. Wir erweitern unsere Tätigkeit und den Kreis der kooperierenden Fachleute ständig.Begutachtung und Dokumentation von Kriegs-, Terror-, Minenverletzungen, Sprengstoffverletzungen, Schußverletzungen, Schußverletzungsfolgen, Ricochetierverletzungen, Verbrennungen, Jagdverletzungen, spall protection, spall liner Prüfung.

  • Begutachtung von Sport- und Jagdunfällen
  • Begutachtung von hart- und weichgewebigen Schäden im Kopf- und Kieferbereich bei Berufsschützen, Jägern und Schußimpulsopfern
  • Begutachtung und Beratung / Prüfung von Armierungen in Schiffswerkbereichen, Fragmentationsverletzungsprävention
  • Beratung / Prüfung von Schutzbereichen mit / ohne Personenaufenthalt
  • Abwägungsprüfung harter / weicher Schutzbereiche und deren Ausrüstung
  • Spall liner Prüfung und Beratung. Spall Protection Design Hygiene und Hygienefähigkeit in geschützten Fahrzeugen
  • Materialprüfung und Oberflächenprüfung von Kurz und Langwaffen
  • Belastungs- und Funktionsprüfung von Selbstladewaffen im Lastbereich mit digitaler oder elektronischer Dokumentation
  • Testung und Dokumentation der Materialien, Materialbelastung und der Akkustischen Daten von Schalldämpfern und Mündungsfeuerschluckern im Lastbereich bei Tag/Nacht Witterungsbetrieb
  • Testung und Dokumentation von Lasersystemen (nur mit BKA Gen.) im Leistungsgrenzbereich und in verunreinigter Atmosphäre
  • Begutachtung und Bewertung von Schäden an Waffen und Waffenteilen für das Sachversicherungswesen, Versicherungen

Wie finden Sie den richtigen Sachverständigen?

Die Suche eines geeigneten Sachverständigen ist nicht immer einfach. Nach fast 20-jähriger Erfahrung in der Vermittlung von Sachverständigen, kennt der Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter BDSF e.V. auf Vielzahl von Kriterien, die bei der Suche des richtigen Sachverständigen eine Rolle spielen sollten.

Im Folgenden finden Sie eine Liste einiger dieser Kriterien, die wir selbst bei der Vermittlung unserer Sachverständigen anwenden:

  • Prüfen Sie ob der Fachbereich des Sachverständigen auch mit der Aufgabenstellung einhergeht
  • Wählen Sie wenn möglich einen Sachverständigen aus Ihrer Umgebung
  • Wenden Sie sich an Kammerorganisationen oder einen der großen Sachverständigenverbände um dort entsprechende Empfehlungen zu erhalten.
  • Recherchieren Sie in Branchenbüchern oder im Internet
  • Erkundigen Sie sich bei Herstellern oder in der Branche über fachkundige und renommierte Sachverständige
  • Überprüfen Sie die Qualifikation und eventuelle Anerkennungen / Zertifizierungen des Sachverständigen
  • Fragen Sie potentielle Sachverständige an, indem Sie Ihr Problem kurz umreisen

Klären Sie, ob der Sachverständige die von Ihnen geforderten Vorgaben (z.B. Einhaltung von Terminen, Anwendung eines bestimmten Verfahrens) kennt und garantieren kann

Prüfen Sie, ob das Auftreten des Sachverständigen professionell ist

Woran erkennen sie einen qualifizierten Sachverständigen?

Ein qualifizierter Sachverständiger verfügt über :

  • fundierte Berufsausbildung,
  • langjährige Berufserfahrung,
  • Ausbildung zum Sachverständigen,
  • Anerkennung und/oder Zertifizierung und

Konstante Weiterbildung

Prüfen Sie diese Kriterien bei Ihrem Sachverständigen, bevor Sie ihn beauftragen. In den meisten Fällen geben die Sachverständige in Werbebroschüren oder auf ihrer Internetseite Auskünfte über diese Punkte. In manchen Fällen lassen sich diese Informationen auch über eine Registrierungsdatenbank, eine Suchmaschine oder über den Verband, dem der Sachverständige angeschlossen ist, finden. Sie können davon ausgehen, dass ein Sachverständiger, der über die entsprechenden Qualifikationen verfügt, mit Ihnen auch offen darüber spricht.

Fundierte Berufsausbildung

Diese ist abhängig vom Fachgebiet und kann sowohl über eine Meisterprüfung, einen anerkannten Abschluss oder über einen Abschluss an einer Hochschule oder Fachhochschule erbracht werden. Nicht immer ist ein höherwertiger Abschluss auch die Garantie für den umfassenderen Sachverstand. So kann unter Umständen die Begutachtung eines Holzfensters durch einen Tischlermeister mit Spezialisierung im Fensterbau durchaus qualifizierter sein, als durch einen Bauingenieur, der im Bereich Fensterbau kaum Erfahrung hat.

Langjährige Berufserfahrung als Sachverständiger

Ein qualifizierter Sachverständiger sollte immer auch über ein übergeordnetes Fachwissen verfügen, da er die Arbeit von Berufskollegen begutachten muss. Dies ist jedoch häufig nur dann wertvoll, wenn sich das Fachwissen auch in der Praxis bewährt hat. Achten Sie daher auf eine ausreichende Berufspraxis bei der Wahl Ihres Sachverständigen.

Ausbildung zum Sachverständigen

Da es in den meisten Ländern (insbesondere auch in Deutschland) keine Vorgaben für die Ausbildung zum Sachverständigen gibt, nehmen in den letzten Jahren die Fälle zu, in den sich Sachverständige selbst ernennen oder aber bei unseriösen Vereinigungen „Schnellkurse“ belegen. Hier werden zum Beispiel KFZ Sachverständige ausgebildet, die nur über eine Ausbildung zum Bürokaufmann verfügen oder Bausachverständige, die bisher nur im Verkauf von Häusern tätig waren. Vor solchen Sachverständigen kann nur dringend gewarnt werden, da sie in den meisten Fällen nicht über das erforderliche Grundlagenwissen verfügen, um auch als Sachverständiger tätig zu sein. Sachverständige, die über keine Ausbildung als Sachverständiger verfügen, sollten ebenfalls nur mit Vorbehalt gewählt werden, da man hier nicht automatisch davon ausgehen darf, dass der Sachverständige die gesetzlichen Grundlagen und gerichtlichen Vorgaben kennt. Lässt sich der Sachverständige in seinem Gutachten zu bestimmten Aussagen hinreisen, so kann dadurch das gesamte Gutachten seinen Wert verlieren.

  • Anerkennung oder Zertifizierung als Sachverständiger
  • Die Anerkennung eines Sachverständigen ist auf vielfache Weise möglich. Man unterscheidet zwischen:
  • Staatliche Anerkennung (nur in wenigen Bereichen möglich)
  • Anerkennung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger durch eine Kammerorganisation
  • Anerkennung durch einen qualifizierten Sachverständigenverband
  • Zertifizierung durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 anerkannte Zertifizierungsstelle oder
  • Zertifizierung des Sachverständigenbüros nach DIN ISO 9001:2008

Keine der oben genannten Anerkennungen / Zertifizierungen kann für sich den Anspruch erheben, die beste zu sein. Je mehr der oben genannten Kriterien Ihr Sachverständiger nachweisen kann, desto eher können Sie von einer Qualifikation ausgehen. Mindestens eine oder zwei der oben genannten Anerkennungen sollten jedoch nachweisbar vorliegen.

Kontinuierliche Weiterbildung als Sachverständiger

Der technologische Fortschritt, rechtliche Beurteilungen aber auch die konstante Veränderungen von Gegebenheiten und der herrschenden Meinung machen es unabdingbar, dass ein qualifizierter Sachverständiger sich mit diesen Änderungen auseinandersetzt. Bei den meisten Formen der Anerkennung und Zertifizierung, insbesondere jedoch bei der ISO/IEC 17024 ist diese Weiterbildung ein absolutes muss und unterliegt der jährlichen Überprüfung.

Worauf sollten Sie bei der Beauftragung achten?

Die folgende Liste hilft Ihnen dabei, dass bei der Beauftragung eines Sachverständigen keine Fehler unterlaufen. Prüfen Sie daher im Vorfeld sorgfältig, ob die folgenden Kriterien eingehalten werden:

  • Verfügt der Sachverständige über die Kompetenz und Berufserfahrung um das von Ihnen benötigte Gutachten zu erstellen?
  • Ist das Auftreten des Sachverständigen professionell?
  • Gibt es aussagekräftige Informationen über den Sachverständigen und das Sachverständigenbüro?
  • Ist der Sachverständige und/oder sein Büro zertifiziert (z.B. ISO/IEC 17024 oder ISO 9001:2008)?
  • Kann der Sachverständige das Gutachten zum vereinbarten Termin erstellen?
  • Wurden wichtige Kriterien schriftlich in einem Vertrag fixiert?
  • Wurden alle Zusagen schriftlich fixiert?
  • Beinhaltet der Vertrag Regelungen über die Gebühren, die Zahlung, das Ziel des Gutachtens, den Verwendungszweck, die Pflichten des Gutachters und des Auftraggebers, Einschränkungen der Verwendung etc.
  • Ist der Sachverständige einem Verband angeschlossen oder bei einer Kammer registriert mit der man bei Problemen Kontakt aufnehmen kann?
  • Kennen Sie die dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
  • Gab es vor dem Abschluss des Vertrags ein ausführliches Gespräch über das Ziel, das Sie mit dem Gutachten verfolgen?
  • Ist die Kommunikation mit dem Gutachter konstruktiv und zielorientiert?

Wie geht ein professioneller Sachverständiger vor?

Wenn Sie einen geeigneten Sachverständigen gefunden haben, verläuft die Abwicklung in der Regel wie folgt:

  • Ausführliches Gespräch über das zu erstellende Gutachten (Gebühren, Termin, Verfahren etc.)
  • Klärung des Sachverhalts (Was ist wann, wo , wie und mit wem geschehen)
  • Klärung über die Beschaffung von Unterlagen (Baupläne, Auszüge, Gebrauchsanleitungen, Konstruktionszeichnungen etc.)
  • Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung in der die wichtigsten Punkte (Termine, Gebühren, Zeitpunkt der Zahlung, Umfang, Ziel des Gutachtens etc.) klar geregelt sind
  • Erteilung von Vollmachten zur Einsichtnahme (zur Vorlage bei Behörden oder Beteiligten)
  • Vorort Begutachtung des Sachverhalts (dies kann auch bereits vor Beginn der Verhandlungen von Nöten sein) eventuell mit Bildern zur Beweissicherung
  • Recherchen, Untersuchungen, Berechnungen und Begutachtung durch den Sachverständigen
  • Während der Begutachtung, eventuell Mitteilung über den aktuellen Stand des Gutachtens
  • Übergabe des Gutachtens an den Auftraggeber mit Datum und Unterschrift
  • Rückfragen zum Gutachten
  • Bei Fehlern, Korrektur des Gutachtens
  • Bezahlung des Gutachtens durch den Auftraggeber

Weicht Ihr Gutachter von diesem Ablauf gravierend ab, sollten Sie genau prüfen und die Herangehensweise hinterfragen. Missverständnisse und Fehler im Ablauf führen erfahrungsgemäß zu Unstimmigkeiten und im schlimmsten Fall zu fehlerhaften Gutachten, die wertlos sind.

Kontakt

Bei Fragen oder Unsicherheit senden Sie und bitte eine Email:

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